Arbeits-/Schul- /Wegeunfälle ( D-Arzt-Verfahren)

Arbeits-,  Schul- und Wegeunfälle werden zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung behandelt und nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Hierfür ist eine besondere Ermächtigung der Unfallversicherungsträger (DGUV) notwendig, die sogenannte Zulassung als D-Arzt (Durchgangsarzt), die u. a. an spezielle Ausbildungsleistungen und Praxisausstattungen gekoppelt ist.
Beide Ärzte verfügen über die Ermächtigung als D-Arzt.