Arbeits-/Schul- /Wegeunfälle ( D-Arzt-Verfahren)

Arbeits- / Schul- und Wegeunfälle werden zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung behandelt und nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierfür ist eine besondere Ermächtigung der Unfallversicherungsträger (DGUV) notwendig – die sogenannte Zulassung als D-Arzt (Durchgangsarzt), die u.a. an spezielle Ausbildungsleistungen und Praxisausstattungen gekoppelt sind. Beide Ärzte verfügen über die Ermächtigung als D-Arzt

Behandlungen bei Arbeitsunfällen werden Mo – Fr von 8.00 – 18.00 durchgeführt